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Wie vereinbare ich einen Termin?Für unsere öffentlichen Kurse ist eine Online-Anmeldung erforderlich. Termine für die öffentlichen Kurse sind hier zu finden Für die Buchung eines Inhouse-Kurses klicken Sie bitte hier.
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Welcher Kurs ist für den Führerschein gültig?Ausschließlich die Erste-Hilfe-Ausbildung ist für den Führerschein gültig. (Die Ausbildung kann zusätzlich für den betrieblichen Bereich genutzt werden)
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Was kostet ein Kurs für den Führerschein?Die Teilnahmegebühr für die Erste-Hilfe-Ausbildung (für den Führerscheinerwerb notwendig) beträgt 60 € pro Person für Selbstzahlende.
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Ist eine Zahlung vor Ort per Karte oder in bar möglich?Nein, die Zahlung der Gebühr ist ausschließlich gemäß den im Anmeldeprozess angegebenen Zahlungsmethoden möglich.
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Wann beginnt der Kurs?Unsere Erste-Hilfe-Kurse beginnen in der Regel um 08:00 Uhr und enden spätestens um 15:30 Uhr in unseren Räumlichkeiten. Die genauen Seminarzeiten sind aus der Buchungsbestätigung zu entnehmen.
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Was muss ich zum Kurs mitbringen?Pünktlichkeit, einen gültigen Ausweis, Verpflegung und gute Laune.
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Kann ich mich kostenfrei vom Kurs abmelden?Die Rücktrittsbedingungen sind aus den AGB zu entnehmen: "6. Stornierung und Rücktritt 6.1. Stornierungen sind schriftlich per E-Mail vorzunehmen.6.2. Stornierungsfristen und Gebühren: Kostenfreie Stornierung: Bis 7 Tage vor Seminarbeginn. 50 % der Teilnahmegebühr: Bei Stornierung bis 48 Stunden vor Seminarbeginn. Volle Teilnahmegebühr: Bei kurzfristiger Absage oder Nichterscheinen. Ausnahme: Sollte Pulskurs den freigewordenen Platz kurzfristig anderweitig vergeben können, kann auf die Stornierungsgebühr verzichtet werden. Dies liegt im Ermessen von Pulskurs und bedarf keiner gesonderten Begründung. 6.3. Ersatzteilnehmende: Wird ein geeigneter Ersatzteilnehmender benannt, entfallen die Stornierungsgebühren.6.4. Betriebliche Ersthelfende: Erfolgt die Anmeldung über "Arbeitgeber/UVT/BG" und erscheint die Person nicht, trägt der anmeldende Betrieb die Seminarkosten in voller Höhe zu Selbstzahlerkonditionen."
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Erhalte ich eine Teilnahmebescheinigung oder ein Zertifikat nach der Teilnahme?Ja, das hängt aber vom jeweiligen Seminar ab. Bei den klassischen Erste-Hilfe-Kursen gemäß DGUV Vorschrift 1 wird eine Teilnahmebescheinigung nach erfolgreicher Teilnahme ausgehändigt. Allerdings darf sie nur ausgestellt werden, wenn die Lehrkraft überzeugt ist, dass die teilnehmende Person durch regelmäßige Anwesenheit und aktive Mitarbeit die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten erworben hat.
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Gilt die Ermächtigung gem. DGUV Vorschrift 1 gleichzeitig als Anerkennung gem. § 68 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)?Seit 01.01.2015 gelten als amtlich anerkannte Stellen im Sinne des § 68 Absatz 1 FeV auch Stellen, die die VBG Qualitätssicherungsstelle Erste Hilfe nach DGUV Vorschrift 1 für die Ausbildung in Erster Hilfe ermächtigt hat. Erste-Hilfe-Aus- und Fortbildungen einer dieser Ausbildungsstellen können durch die oberste Landesbehörde oder die von ihr bestimmte oder nach Landesrecht zuständige Stelle für ihren Zuständigkeitsbereich untersagt werden, wenn die Ausbildungsstelle wiederholt die Pflichten aus der durch den Träger der Unfallversicherung erteilten Ermächtigung verletzt hat. Wenn Stellen im Sinne der Fahrerlaubnisverordnung amtlich anerkannt sind, gilt diese Anerkennung jedoch nicht für die Aus- und Fortbildung betrieblicher Ersthelfender. Stellen, die nach Fahrerlaubnisverordnung anerkannt sind, dürfen weiterhin nur Führerscheinbewerben in Erster Hilfe schulen. Die Anerkennung der Führerscheinbehörden hat weiterhin Gültigkeit. Es muss kein ein Ermächtigungsverfahren nach § 26 Abs. 2 DGUV Vorschrift 1 durchlaufen werden, wenn Sie weiterhin nur nach FeV ausbilden möchten.
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Was ist eine Erste-Hilfe-Grundausbildung?Die Erste-Hilfe-Grundausbildung ist der Erste-Hilfe-Ausbildung gleichgestellt; lediglich die Begrifflichkeit wird je nach Kontext unterschiedlich verwendet.
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Wie ist der Buchungsprozess?Sie können hier einen Kurs mit Ihrem Wunschtermin anfragen. Es ist hilfreich, im Freitext mehrere Terminvorschläge oder bevorzugte Wochentage anzugeben. Wir setzen uns zeitnah mit Ihnen in Verbindung, um weitere Details zu klären. Nach der Terminabstimmung erfolgt die verbindliche Buchung. Für einzelne Personen (die einen Erste-Hilfe-Kurse benötigen) empfehlen wir die Anmeldung zu einem unserer öffentlichen Kurse. Diese finden Sie hier.
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Welche Unterschiede gibt es zwischen den Kursen?1. Erste-Hilfe-Ausbildung:Diese Schulung dient der erstmaligen Ausbildung zur betrieblichen Ersthelfenden Person. Nach erfolgreicher Teilnahme ist die Person offiziell als Betriebsersthelfer*in anerkannt. 2. Erste-Hilfe-Fortbildung:Um weiterhin als betriebliche Ersthelfende Person tätig zu bleiben, ist alle zwei Jahre eine Fortbildung erforderlich. In dieser Schulung können zudem betriebsspezifische Erste-Hilfe-Maßnahmen behandelt werden. Beispielsweise treten in einer Tischlerei häufiger chirurgische Verletzungen auf, während es in einem Pflegedienst eher um neurologische oder internistische Notfälle geht. 3. Erste-Hilfe-Schulung für das Personal in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen: Diese Schulung richtet sich an Einrichtungen, die Kinder betreuen, wie Kindergärten, Schulen oder Tagespflege. Die Teilnehmenden lernen Erste-Hilfe-Maßnahmen sowohl für Erwachsene als auch speziell für Kinder. Die Schulung muss alle zwei Jahre absolviert werden. Die endgültige Entscheidung, welcher Kurs erforderlich ist, obliegt dem beauftragenden Unternehmen. Falls Unsicherheiten bestehen, empfiehlt es sich, die zuständige Kontaktperson beim jeweiligen Unfallversicherungsträger zu kontaktieren.
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Was ist eine Erste-Hilfe-Grundausbildung?Die Erste-Hilfe-Grundausbildung ist der Erste-Hilfe-Ausbildung gleichgestellt; lediglich die Begrifflichkeit wird je nach Kontext unterschiedlich verwendet.
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Können Fortbildungen im Rahmen von Ausbildungen durchgeführt werden?Da die Fortbildung von Ersthelfenden in besonderem Maße auf branchenspezifischen Erfahrungen der Teilnehmenden aufbaut, kann sie nicht im Rahmen von Erste-Hilfe-Grundausbildungen oder anderen allgemeinen Ausbildungsmaßnahmen erfolgen. Ausbildung und Fortbildung sind dabei klar voneinander zu trennen.
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Gibt es eine Mindest- bzw. Maximalteilnehmerzahl pro Kurs?Ja. Für die Erste-Hilfe-Ausbildung, -Fortbildung sowie für Schulungen in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder gilt eine Mindestteilnehmerzahl von 12 Personen und eine Maximalteilnehmerzahl von 20 Personen.
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Kann der Kurs in den Räumlichkeiten des Betriebes durchgeführt werden?Ja, eine Ausbildung, Fortbildung oder Schulung für das Personal kann in den Räumlichkeiten des Auftraggebers stattfinden, sofern die erforderlichen Rahmenbedingungen erfüllt sind. Der Seminarraum muss eine nutzbare Mindestgröße von 50 Quadratmetern aufweisen und mindestens vier Tische bereitstellen, letzteres ist für unser Kurskonzept notwendig. Darüber hinaus müssen Fenster, sanitäre Einrichtungen, Fluchtwege sowie weitere Vorgaben der Arbeitsstättenverordnung eingehalten werden.
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Kann Pulskurs direkt mit den Unfallversicherungsträgern abrechnen?Ja. wir sind als Ausbildungsstelle unter der Kennziffer 8.1552 ermächtigt und können daher direkt mit den Unfallversicherungsträgern abrechnen.
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Wie erfolgt die Abrechnung?Als ermächtigte Stelle können wir die Abrechnung direkt mit dem jeweiligen Unfallversicherungsträger vornehmen, sofern am Kurstag das vollständig ausgefüllte Abrechnungsformular (BGW benötigt das eigene Abrechnungsformular) oder ein gültiger Gutschein vorgelegt wird. Bitte beachten Sie, dass eine Abrechnung ausschließlich für die tatsächlich anwesenden Teilnehmenden erfolgen kann. Die Anmeldung der Teilnehmenden ist verbindlich. Bei Nichterscheinen angemeldeter Personen wird dem Auftraggeber eine Gebühr von 60 € pro fehlender Person in Rechnung gestellt. Sollte die Mindestteilnehmerzahl unterschritten werden, wird die Differenz mit 60 € pro nicht belegter, fiktiver Person berechnet.
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Wo finde ich das Abrechnungsformular?Das Abrechnungsformular finden Sie hier und sollte digital ausgefüllt werden. Wichtig: Ist die BGW der zuständige Unfallversicherungsträger, verwenden Sie bitte das entsprechende Abrechnungsformular auf deren Webseite. Beachten Sie, dass in diesem Fall die teilnehmenden Personen vorab zur Kostenübernahme genehmigt werden müssen.
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Wann beginnt der Kurs?Unsere Erste-Hilfe-Kurse beginnen in der Regel um 08:00 Uhr und enden spätestens um 15:30 Uhr – Abweichungen sind nach Absprache möglich. Bei einem Inhouse-Kurs ist sicherzustellen, dass die Räumlichkeit der Lehrkraft mindestens 45 Minuten vor Seminarbeginn zur Verfügung steht.
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Wann entstehen dem Unternehmen zusätzliche Kosten?Zusätzliche Kosten für das Unternehmen entstehen, wenn: Der zuständigen Lehrkraft kein Abrechnungsformular oder Gutschein vorgelegt wird. Angemeldete Personen nicht erscheinen (60 Euro pro fehlender Person). Beispiel: Bei 15 gemeldeten Teilnehmenden und nur 13 Anwesenden werden 2 × 60 Euro in Rechnung gestellt. Die Mindestteilnehmerzahl von 12 Personen unterschritten wird (60 Euro pro nicht belegter, fiktiver Person bis zur Mindestanzahl). Beispiel: Wenn das Unternehmen nur 8 Personen schulen lässt, werden für die fehlenden 4 Teilnehmenden 4 × 60 Euro berechnet. Sonderwünsche vereinbart werden. Das Seminar in den Räumlichkeiten des Unternehmens stattfindet (gemäß unseren AGB). Die Räumlichkeiten des Unternehmens nicht sauber sind und dadurch Schulungsmaterialien verschmutzt werden.
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Was ist eine Erste-Hilfe-Lehrkraft?Erste-Hilfe-Lehrkräfte (Auch Trainer oder Ausbilder genannt) verfügen über eine pädagogische Grundqualifikation, die sie befähigt, Erste-Hilfe-Kenntnisse fachgerecht zu vermitteln.
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Wie lange dauert die Ausbildung zur Erste-Hilfe-Lehrkraft?Die Ausbildung zur Erste-Hilfe-Lehrkraft, auch Trainer oder Ausbilder genannt, umfasst mindestens 56 Unterrichtseinheiten (je 45 Minuten) und besteht aus Modul 1 und Modul 2
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Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen, um Erste-Hilfe-Lehrkraft zu werden?Du musst mindestens 18 Jahre alt sein und über sichere Deutschkenntnisse in Wort und Schrift verfügen. Zudem benötigst du mindestens eine aktuelle Erste-Hilfe-Ausbildung sowie eine sanitätsdienstliche Ausbildung mit mindestens 48 Stunden. Weitere Informationen findest du im Informationsdienst unten. Höherwertige Qualifikationen, wie Rettungshelfer, Rettungssanitäter, Notfallsanitäter oder eine Ausbildung in der Gesundheits- und Krankenpflege, werden ebenfalls anerkannt.
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Muss ich im Ausbilderlehrgang eine Prüfung absolvieren?Ja, im Modul 2 gibt es sowohl eine schriftliche Prüfung als auch eine mündliche Lehrprobe. Keine Sorge – wir bereiten dich umfassend darauf vor.
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Darf ich nach der Prüfung zur Erste-Hilfe-Lehrkraft eigenständig Kurse leiten?Ja, jedoch ist eine begleitete Praxisphase gemäß DGUV Grundsatz 304-001 erforderlich. Dabei leitest du eigenständig zwei Kurse unter Aufsicht einer erfahrenen Lehrkraft.
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Kann ich den Ausbilderlehrgang verkürzen?Ja, der Lehrgang kann um das M1-Modul verkürzt werden, sodass nur das M2-Modul absolviert werden muss, was eine Dauer von vier Tagen bedeutet. Diese Verkürzung ist möglich für studierte Pädagogen, Ärzte sowie Praxisanleiter.
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Ich habe meine Fortbildungspflicht versäumt. Wie kann ich meine Lehrberechtigung zurückerlangen?Zur Wiedererlangung der Lehrberechtigung ist die Teilnahme am Modul 2 erforderlich.
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