Beschreibung
Die Erste-Hilfe-Schulung für das Personal in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder nach DGUV Grundsatz 304-001 vermittelt praxisrelevante Erste-Hilfe-Maßnahmen – sowohl für Notfälle bei Erwachsenen als auch speziell für Kinder im Betreuungsalltag. Das Kurskonzept ist bewusst praxisnah, interaktiv und lebendig gestaltet. Statt langwieriger Präsentationen steht der aktive Mitmach-Charakter im Mittelpunkt. Durch praktische Übungen, eine klare Vermittlung und eine offene Lernatmosphäre lassen sich die Inhalte sicher, selbstbewusst und nachhaltig anwenden.
Zielgruppe
Die Erste-Hilfe-Schulung richtet sich an das Personal in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen, wie beispielsweise Kindertageseinrichtungen oder Tagespflegepersonen. Ob die Teilnahme an einer Erste-Hilfe-Schulung ausreichend ist oder eine Erste-Hilfe-Ausbildung erforderlich wird, sollte im Vorfeld mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger abgestimmt werden. Die Teilnahme an einem öffentlichen Kurs steht grundsätzlich allen interessierten Personen offen.
Voraussetzung
Für die Teilnahme an der Erste-Hilfe-Schulung gilt ein Mindestalter von 14 Jahren. Weitere Zugangsvoraussetzungen bestehen nicht. Das Personal in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder ist verpflichtet, die Schulung alle zwei Jahre zu wiederholen (KEINE Erste-Hilfe-Fortbildung), um weiterhin als betrieblich anerkannte ersthelfende Person eingesetzt werden zu können.
Zeit & Ort
Die Erste-Hilfe-Schulung für Bildungs-/Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst 7,5 Zeitstunden inklusive Pause. Die Durchführung kann flexibel erfolgen – entweder als öffentlicher Kurs in den Schulungsräumen von Pulskurs, als interner Kurs für feste Gruppen oder als Inhouse-Schulung direkt vor Ort, sofern die räumlichen Voraussetzungen gegeben sind.
Kosten
Die Teilnahmegebühr beträgt 60 € pro Person für Selbstzahlende. Eine direkte Kostenübernahme durch den jeweiligen Unfallversicherungsträger ist möglich*, sofern ein vollständig ausgefülltes Abrechnungsformular oder ein gültiger Gutschein am Tag des Seminars vorgelegt wird. * Gilt für Teilnehmende, die über einen gesetzlichen Unfallversicherungsträger abgesichert sind (z. B. Berufsgenossenschaft, Unfallkasse.). Liegt kein gültiges Abrechnungsformular bzw. Gutschein vor, erfolgt die Abrechnung als Selbstzahler.
Anerkennung
Nach erfolgreicher Teilnahme wird eine anerkannte Bescheinigung ausgestellt, die ausschließlich als Nachweis gegenüber dem zuständigen Unfallversicherungsträger gilt. Zur Vorlage bei der Führerscheinerlaubnisbehörde ist der Fortbildungsnachweis nicht geeignet. Pulskurs ist gemäß DGUV Grundsatz 304-001 mit der Kennziffer 8.1552 offiziell zur Erste-Hilfe-Schulung für das Personal in Bildungs-/Betreuungseinrichtungen für Kinder ermächtigt.